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   VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620   

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https://dejure.org/2010,20534
VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620 (https://dejure.org/2010,20534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620 (https://dejure.org/2010,20534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 22 ZB 10.1620 (https://dejure.org/2010,20534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Immissionswerte zum Schutz Dritter vor schädlichen Lärmeinwirkungen; Sicherstellung der Erfüllung der Schutzpflicht; Maßgeblichkeit der Immissionsprognose; Lärm aus hochgelegenen Schallquellen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Lärmeinwirkung immissionsschutzrechtlich genehmigter Windkraftanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Lärmeinwirkung immissionsschutzrechtlich genehmigter Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 22 CS 09.3254

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Der Verwaltungsgerichtshof hat dies im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss vom 9. Februar 2010 Az. 22 CS 09.3254 grundsätzlich ebenso gesehen und dazu folgendes ausgeführt:.

    Dies stimmt mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 9.2.2010 Az. 22 CS 09.3254) überein, die folgendermaßen lauten:.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat dies im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 9.2.2010 Az. 22 CS 09.3254) ebenso gesehen und dazu folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Dem kann - wie schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - nicht gefolgt werden, weil der TA Lärm als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift grundsätzlich auch im gerichtlichen Verfahren Bindungswirkung zukommt (BVerwG vom 29.8.2007 BayVBl 2008, 151).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Der Kläger hat es nicht vermocht, einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (so die Umschreibung dieses Zulassungsgrunds durch das BVerfG im Beschluss vom 21.1.2009 NVwZ 2009, 515, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Die Bindungswirkung der TA Lärm entfällt zwar, soweit gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorliegen, die bei ihrem Erlass nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG vom 31.3.1996 UPR 1996, 306/307, zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft; BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369; BayVGH vom 3.2.2009 Az. 22 CS 08.3194).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Kann der genehmigte Immissionswert nicht eingehalten werden, dann ist die erteilte Genehmigung rechtswidrig (BVerwG vom 10.12.2003 NVwZ 2004, 610/612).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 8 A 340/09

    Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte beim Nachtbetrieb einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Lärmmessungen können zwar theoretisch Erkenntnisse darüber liefern, dass die auf einen bestimmten Anlagetyp zugeschnittene Prognose fehlerhaft und die Genehmigung deshalb rechtswidrig ist (OVG NW vom 23.6.2010 Az. 8 A 340/09).
  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Die Bindungswirkung der TA Lärm entfällt zwar, soweit gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorliegen, die bei ihrem Erlass nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG vom 31.3.1996 UPR 1996, 306/307, zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft; BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369; BayVGH vom 3.2.2009 Az. 22 CS 08.3194).
  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Die Festsetzung von Immissionswerten allein reicht hierfür nicht immer aus (BayVGH vom 18.7.2002 BayVBl 2003, 503/504).
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620
    Die Bindungswirkung der TA Lärm entfällt zwar, soweit gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorliegen, die bei ihrem Erlass nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG vom 31.3.1996 UPR 1996, 306/307, zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft; BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369; BayVGH vom 3.2.2009 Az. 22 CS 08.3194).
  • VG Augsburg, 01.08.2012 - Au 4 K 11.1424

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Anlage zum Bedrucken bahnenförmiger

    Zudem existiert die Anlage zum maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung noch gar nicht, so dass Immissionsmessungen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit schon aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen sind (vgl. BayVGH vom 25.10.2010, Az. 22 ZB 10.1620, juris - Rdnr. 9).

    Auch liegt kein Fall vor, wonach der in der Genehmigung festgelegte Immissionsrichtwert an den nächstgelegenen Immissionsorten offensichtlich nicht eingehalten werden kann (vgl. BayVGH vom 25.10.2010, Az. 22 ZB 10.1620, juris - Rdnr. 6).

    Unabhängig davon rechtfertigt ein eventuelles Überschreiten der festgesetzten Immissionsrichtwerte oder eine spätere tatsächliche Verletzung der Lärmwerte nach der TA Lärm nur ein aufsichtliches Einschreiten, führt jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung (OVG Nds. vom 6.12.2006, Az. 7 ME 145/06, juris - Rdnr. 11; vgl. auch BayVGH vom 25.10.2010, Az. 22 ZB 10.1620, juris - Rdnr. 9).

  • VG Augsburg, 01.08.2012 - Au 4 K 11.1425

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Anlage zum Bedrucken bahnenförmiger

    Zudem existiert die Anlage zum maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung noch gar nicht, so dass Immissionsmessungen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit schon aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossen sind (vgl. BayVGH vom 25.10.2010, Az. 22 ZB 10.1620, juris - Rdnr. 9).

    Auch liegt kein Fall vor, wonach der in der Genehmigung festgelegte Immissionsrichtwert an den nächstgelegenen Immissionsorten offensichtlich nicht eingehalten werden kann (vgl. BayVGH vom 25.10.2010, Az. 22 ZB 10.1620, juris - Rdnr. 6).

    Unabhängig davon rechtfertigt ein eventuelles Überschreiten der festgesetzten Immissionsrichtwerte oder eine spätere tatsächliche Verletzung der Lärmwerte nach der TA Lärm nur ein aufsichtliches Einschreiten, führt jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung (OVG Nds. vom 6.12.2006, Az. 7 ME 145/06, juris - Rdnr. 11; vgl. auch BayVGH vom 25.10.2010, Az. 22 ZB 10.1620, juris - Rdnr. 9).

  • VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 ZB 14.798

    Klage der Standortgemeinde gegen die immisionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Kann der genehmigte Immissionswert nicht eingehalten werden, dann ist die erteilte Genehmigung rechtswidrig (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620 - Rn. 6 m.w.N.).

    Die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erfolgt in der Regel durch eine Prognose der zu erwartenden Lärmimmissionen (Nr. 3.2.1 Abs. 6 Satz 1 TA Lärm), nicht durch Lärmmessungen nach der Errichtung der betreffenden Anlage, weil für die Entscheidung über Drittanfechtungsklagen gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung die Sachlage im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620 - Rn. 9 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 25.08.2015 - W 4 K 14.672

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

    Denn die TA Lärm, die in Anhang Nr. A.2.2 auf die DIN 9613-2 Bezug nimmt, entfaltet grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren Bindungswirkung, die auch den vorgenannten Einwendungen entgegenzuhalten ist (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620 - juris Rn. 10).

    Maßgeblich im Rahmen der Drittanfechtungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist grundsätzlich die Immissionsprognose, da für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgeblich ist und zu diesem Zeitpunkt eine Messung unter Berücksichtigung der geplanten Anlage ohnehin nicht möglich ist (BayVGH v. 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620 - juris Rn. 9).

  • VG Würzburg, 25.08.2015 - W 4 K 14.669

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

    Denn die TA Lärm, welche in Anhang Nr. A.2.2 auf die DIN 9613-2 Bezug nimmt, entfaltet grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren Bindungswirkung, die auch den vorgenannten Einwendungen entgegenzuhalten ist (vgl. BayVGH, B. v. 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620 - juris Rn. 10).

    Maßgeblich im Rahmen der Drittanfechtungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist grundsätzlich die Immissionsprognose, da für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgeblich ist und zu diesem Zeitpunkt eine Messung unter Berücksichtigung der geplanten Anlage ohnehin nicht möglich ist (BayVGH v. 25.10.2010 - 22 ZB 10.1620 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 07.02.2011 - 22 CS 11.31

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Anordnung der

    Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in anderen Verfahren ausgeführt, dass dies nicht zutrifft (z.B. Beschlüsse vom 25.10.2010 Az. 22 ZB 10.1620 und 22 ZB 10.1622).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 22 CS 11.32

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Anordnung der

    Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in anderen Verfahren ausgeführt, dass dies nicht zutrifft (z.B. Beschlüsse vom 25.10.2010 Az. 22 ZB 10.1620 und 22 ZB 10.1622).
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